Fotovoltaik Anlagen
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Als Energiewandler werden Solarzellen aus Halbleitermaterial verwendet. Wird Licht im Halbleiter absorbiert, so entsteht an den metallischen Kontakten eine Spannung. Schließt man einen elektrischen Verbraucher an, fließt Strom.
Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.07.2015 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet:
Ab 01.07.2015 | Ab 01.08.2015 | Ab 01.09.2015 | |
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Anlagen auf Gebäuden bis 10 kWp | 12,37 ct | 12,34 ct | 12,31 ct |
Anlagen auf Gebäuden bis 40 kWp | 12,03 ct | 12,00 ct | 11,97 ct |
Anlagen auf Gebäuden bis 500 kWp | 10,76 ct | 10,73 ct | 10,71 ct |
Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich und Anlagen auf Freiflächen bis 500 kWp | 8,57 ct | 8,55 ct | 8,53 ct |
Die Vergütungssätze ab Oktober 2015 werden im September 2015 bekannt gegeben.
Alle Beträge netto, zzgl. MwSt.