Fotovoltaik Anlagen

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Als Energiewandler werden Solarzellen aus Halbleitermaterial verwendet. Wird Licht im Halbleiter absorbiert, so entsteht an den metallischen Kontakten eine Spannung. Schließt  man einen elektrischen Verbraucher an, fließt Strom.

Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.07.2015 an das Netz gehen, wird wie folgt vergütet:

Ab 01.07.2015Ab 01.08.2015Ab 01.09.2015
Anlagen auf Gebäuden bis 10 kWp12,37 ct12,34 ct12,31 ct
Anlagen auf Gebäuden bis 40 kWp12,03 ct12,00 ct11,97 ct
Anlagen auf Gebäuden bis 500 kWp10,76 ct10,73 ct10,71 ct
Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich
und Anlagen auf Freiflächen bis 500 kWp
8,57 ct8,55 ct8,53 ct

 

Die Vergütungssätze ab Oktober 2015 werden im September 2015 bekannt gegeben.

Alle Beträge netto, zzgl. MwSt.

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